Offizielle Bekanntmachung · Bekanntmachungsservice Bund
Dienstleistung · CPV 50232100
Wartungsvertrag Straßenbeleuchtung
ein Teil der Ortsgemeinden auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld und die Kreisstadt Altenkirchen (Details siehe Vergabeunterlagen)
Leistungsbeschreibung
Worum geht es?
Die Kommune ist im Rahmen ihrer hoheitlichen Aufgaben verpflichtet, in ihrem Gebiet eine ausreichende Beleuchtung der öffentlichen Wege und Flächen vorzunehmen (öffentliche Straßenbeleuchtung), die den gesetzlichen Anforderungen ihrer allgemeinen Verkehrssicherungspflicht genügt. Die Kommunen beabsichtigen zum Betrieb und zur Instandhaltung der Lichtpunkte der Kommune zur Beleuchtung von Straßen im Sinne des Straßengesetzes des Bundeslandes, dem die Kommune angehört (Öffentliche Verkehrsflächen), einen Wartungsvertrag abzuschließen.