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Offizielle Bekanntmachung · Bekanntmachungsservice Bund

Lieferleistung · CPV 32530000

Informationseinholung im Rahmen einer Markterkundung für die Beschaffung eines „verlegefähigen Bodensegments zum Betrieb militärischer Satelliten“.

Deutsche Raumfahrtagentur im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.

LeistungsortBonn
Geschätzter WertNicht veröffentlicht
VerfahrensartBitte im Original prüfen
AngebotsfristNicht angegeben
KMU-Hinweisfalse

Leistungsbeschreibung

Worum geht es?

Es handelt sich nicht um ein Vergabeverfahren! Es ist eine unverbindliche Informationsabfrage, die allein der Markterkundung analog § 28 Vergabeordnung (VgV) dient. Beschreibung der Aufgabe: Die Deutsche Raumfahrtagentur im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V sondiert die Beschaffung eines schlüsselfertigen und verlegefähigen Bodensegments, welche die operative Steuerung von Satelliten der Bundeswehr in Bahnbereichen vom Niedrigen Erdorbit bis zu Geostationären Umlaufbahnen gewährleistet. Das Bodensegment bildet bei Raumfahrtmissionen die essenzielle infrastrukturelle Schnittstelle zwischen der terrestrischen Welt und weltraumgestützten Systemen. Es umfasst die Gesamtheit der Bodenstation, Datenverarbeitungsnetzwerke und dem Kontrollzentrum, die für die Kommunikation mit Satelliten erforderlich sind. Ziel dieses Vorhabens ist die Entwicklung und Beschaffung eines verlegefähigen Bodensegments, wobei alle Elemente in standardisierte und verlegefähige 20-Fuß-Schiffcontainer oder fahrzeugintegrierte Lösungen integriert sein sollen, um die Satelliten nomadisch aus diesen zu kommandieren. Diese Container bzw. Fahrzeuge ermöglichen es, hochkomplexe technische Systeme wie das Antennensystem, die Datenverarbeitungseinheiten, die Energieversorgung, das Missionskontrollzentrum sowie die Steuerungstechnik in einer geschützten, klimatisierten und transportablen Umgebung zu vereinen. In Kombination mit einer robusten Versorgungseinheit bilden sie ein autarkes System, das nomadisch betrieben werden kann und bei Bedarf mit Bundeswehrzentralen kommunizieren kann. Das verlegefähige Bodensegment soll in der Lage sein, Satelliten zu Kommunikationszwecken (Telemetry, Tracking and Command) in verschiedenen Erdumlaufbahnen zu verfolgen – insbesondere im Low Earth Orbit (LEO), Medium Earth Orbit (MEO) und Geostationary Earth Orbit (GEO) – sowie Daten zu übertragen und empfangen zu können. Das Bodensegment muss hinsichtlich der Container bzw. Fahrzeuge folgende Anforderungen erfüllen: • Alle erforderlichen Geräte müssen entweder als fahrzeugintegrierte Lösung vorliegen oder in verlegefähige 20-Fuß (Abroll-)Schiffcontainer eingebaut sein und für den Transport mit Kraftfahrtzeugen geeignet sein. Dabei ist der Straßentransport, die Geländegängigkeit sowie das zulässige Gesamtgewicht zu berücksichtigen und auf unbefestigtem Grund betrieben werden können. Bei Schiffcontainer soll auch der Betrieb auf denKraftfahrzeugen stationär und ohne Abrollen möglich sein. Die Eignung für See-, Binnenschiff-, Straßen-, Schienen- und Lufttransport haben nach einschlägigen Richtlinien zu erfolgen. Der Einsatz soll in den Klimazonen A3, B1; C1 gemäß STANAG 4866 i. V.m. AECTP 230 (Edition B, Version 1) erfolgen. • Die technischen Lösungen sind mit bestehenden containerbasierten Gefechtsständen oder Einsatzunterstützungsanlagen (Logistik, Energieversorgung, IT-Anbindung) kompatibel. Die Hardwareseite muss die Kompatibilität zu Federated Mission Networking-Spirals (FMNSpirals) und dem Plattformanteil der Multidomain Combat Cloud abbilden. Zudem bestehen Kompatibilitäten zu Bestandsprojekte und -initiativen (MITTENS, UNICOMM etc.). • Die Versorgungseinheit soll das Bodensegment mit Strom aus dem Stromnetz oder mithilfe eines Generators autark für die Dauer von mehreren Tagen versorgen können. Das Bodensegment soll ohne externe Datenverbindung und unabhängig von GNSS betrieben werden können. • Das Bodensegment soll zur Kommunikation/Datenaustausch am Boden über eine kabelgebundene Datenverbindung, über eine auf Mobilfunk abgestützte Datenverbindung sowie über die Möglichkeit der Nutzung von Satellitenkommunikation verfügen. Die Datenverbindung muss Verschlüsselungen bis einschließlich GEHEIM ermöglichen und redundante Zugangswege nutzen können. Die Datenverbindung muss das Empfangen und Weiterleiten von Nutzlastdaten der Satelliten ermöglichen. Schirmdämpfung für verschiedene Geheimhaltung-Einstufungen sind ebenfalls vorzusehen.