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Offizielle Bekanntmachung · Bekanntmachungsservice Bund

Dienstleistung · CPV 71300000

RV Planung Fördertechnik

Flughafen Hamburg GmbH

Leistungsort22335 Hamburg
Geschätzter WertNicht veröffentlicht
Verfahrensartneg-w-call
AngebotsfristNicht angegeben
KMU-Hinweisfalse

Leistungsbeschreibung

Worum geht es?

Für Neubau-, Austausch- oder Sanierungsmaßnahmen auf dem Gelände der FHG ist die Mitwirkung von Fachberatern oft auch sehr kurzfristig erforderlich. Der Flughafen hat einen Bestand von ca. 90 Aufzügen als Personenaufzüge, als Lastenaufzüge und Aufzüge, die teilweise unter Witterungseinfluss stehen. Am Flughafen sind 25 Fahrtreppen im Bestand. Das Alter der Anlagen ist von neu bis 40 Jahre alt. Sie unterstehen sehr unterschiedlichen Nutzungsbelastungen. Die Verfügbarkeit muss hoch sein und erfordert einen besonderen Blick auf Nachhaltigkeit. Alle Maßnahmen finden unter dem Einfluss von Passagierprozessen statt. Diese geben den Takt vor und bestimmen maßgeblich die Umsetzung. Wesentliche Inhalte hierfür sind nach DIN 276 die Kostengruppe 460. Die Aufgaben bestehen im Wesentlichen (inhaltlich angelehnt an die HOAI) aus: • Bestandsbeurteilungen mit und ohne Bestandsunterlagen • Sichtung von Bestandsunterlagen zur Feststellung von Auslastungen etc. • Erstellung einfacher Studien für Neuerrichtungen- und Umbauten bzw. Sanierungen • Erstellung von Grundkonzepten, ggf. in Varianten unter Passagierbetrieb mit Priorisierung der Anlagen • Vorbemessungen und Massenermittlungen für Konzeptplanungen und LV- Erstellungen bzw. Optimierung von Bestandsanlagen • Kostenaussagen in jeweils erforderlicher Bearbeitungsgenauigkeit inkl. Baunebenkosten • Projektbegleitende Maßnahmen in Anlehnung an die HOAI für Kleinprojekte • Planung und Bauüberwachung (LPH 01 bis 09) von Aufzugsanlagen unter Berücksichtigung von Flughafenstandards • Planung und Bauüberwachung (LPH 01 bis 09) von Fahrtreppen • Koordination von Schnittstellen und beteiligten Gewerken und vor Ort einzuweisen Es ist beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung auf der Basis von entweder Stundensätzen oder alternativ pauschalierten HOAI-Leistungen zu schaffen. Die angesetzten Mengen sind statistische Erfahrungswerte der letzten Jahre. Da die baulichen Maßnahmen teilweise im Sicherheitsbereich liegen, müssen die vor Ort tätigen Mitarbeiter des AN sicherheitsüberprüft sein.