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Offizielle Bekanntmachung · Bekanntmachungsservice Bund

Dienstleistung · CPV 71300000

Haus F - Erweiterung des Pathologischen Instituts Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4,5, und 6 (Rohrpost), Leistungsphasen 3, 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI

Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH

Leistungsort76133 Karlsruhe
Geschätzter WertNicht veröffentlicht
Verfahrensartneg-w-call
AngebotsfristNicht angegeben
KMU-HinweisNicht ausdrücklich angegeben

Leistungsbeschreibung

Worum geht es?

Das Städtische Klinikum Karlsruhe plant die Sanierung des Hauses F. Das Haus F ist ein Bestandsgebäude aus den Anfängen des Klinikums, Baujahr ca. 1907 mit teilweise unter Denkmalschutz stehenden Teilbereichen im Innen- und Außenbereich. Im Rahmen der geplanten Umnutzung soll die alte Küche in ein Pathologie-Labor umgewandelt werden, welches auf einer Fläche von ca. 1.000 m² Platz finden soll. Diese Umnutzung erfordert eine umfassende energetische Ertüchtigung des Gebäudes, die den Austausch zahlreicher Fenster im Bereich der Pathologie umfasst. Zudem ist eine energetische Verbesserung der Außenwände durch Innen- und Außendämmung vorgesehen. Die Baukosten des Projektes (KG 200-600) werden auf ca. 6,9 Mio. € brutto geschätzt. Die Kosten der KG 440 (950.000 €), 450 (410.000 €) und 460 (Rohrpost) (110.000 €) werden auf insgesamt auf 1.470.000. € brutto geschätzt. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Abschluss Auswahlverfahren Vertragsschluss (geplant) Januar 2026 - Leistungsbeginn unmittelbar nach Vertragsschluss - Einreichung Bauantrag Mai 2026 - Baubeginn November 2026 - Baufertigstellung März 2028 - Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4,5 und 6, Leistungsphasen 3-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI. Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die weiteren Leistungsphasen einzeln oder im Ganzen zu übertragen. Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungsphasen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken (abschnittsweise Beauftragung). Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung sämtlicher Leistungen besteht nicht.