Dienstleistung · CPV 71000000
Planungswettbewerb KITA Max und Moritz Haldensleben
Stadt Haldensleben
Leistungsbeschreibung
Worum geht es?
Gegenstand des Wettbewerbs ist der Neubau einer Kindertagesstätte. Der Wettbewerb wird als nichtoffener, einphasiger hochbaulicher Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchgeführt. Alle im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs, des Planungswettbewerbs und des anschließenden Verhandlungsverfahrens bereitgestellten oder bekannt gegebenen Unterlagen, Angaben und Informationen sind in ihrer Gesamtheit als verbindliche Bestandteile der Vergabeunterlagen anzusehen. Sie sind Bestandteil der Vergabe und bei der Durchführung des Vergabeverfahrens sowie bei der Erstellung und Bewertung der Angebote entsprechend zu berücksichtigen. Die Gesamtheit dieser Unterlagen, Angaben und Informationen bildet die verbindliche Grundlage für das Vergabeverfahren. Die geplante Beauftragung erfolgt stufenweise und in Abhängigkeit zur Bewilligung der Fördermittel durch das Städtebauförderprogramm "Sozialer Zusammenhalt" des Bundes (BWSB). Direkt im Anschluss an den Wettbewerb wird die Objektplanung Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI) für die Leistungsphasen 2 bis 4 beauftragt. Anschließend sollen die Planungsleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 beauftragt werden. Für das Vorhaben wir dfür die KG 300 + 400 nach DIN 276 eine Kostenhöhe von 6,8 Mio. € brutto zugrunde gelegt. Zum Auftragsumfang gehören besondere Leistungen im Zusammenhang mit dem Fördermittelmanagement und dem Zuwendungsbau, insbesondere die Mitwirkung bei der Erstellung, Fortschreibung und Nachweisführung der hierfür erforderlichen ZBau-Unterlagen. Sollte die Ausloberin aus einem wichtigen Grund von einer Realisierung Abstand nehmen, entstehen für den Teilnehmenden aufgrund der nicht erfolgten Beauftragung keine finanziellen Ansprüche. Die Teilnehmenden verpflichten sich im Falle einer Beauftragung, die weitere Ausführung des Projekts auf Basis ihres prämierten Entwurfs zu übernehmen. In diesem Fall werden die im Wettbewerb bereits erbrachten Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des Preisgeldes nicht erneut vergütet. Voraussetzung ist, dass der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.