Die UVB schreibt die Aktualisierung vorhandener Schriften und Plakate sowie Produktion, Layout, und Satz von neuerstellten Schriften, ohne Druck, gemäß § 9 UVgO aus.
Ziel ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen über einen Zeitraum von 24 Monaten mit der Option um zweimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate. Die Gesamtlaufzeit kann im Besten Fall 48 Monaten betragen.