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Offizielle Bekanntmachung · Bekanntmachungsservice Bund

Dienstleistung · CPV 90500000

2026-0529: Verwertung/ Entsorgung von Straßenkehricht (AVV 200303)

Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR

LeistungsortDuisburg
Geschätzter WertNicht veröffentlicht
Verfahrensartopen
AngebotsfristNicht angegeben
KMU-Hinweistrue

Leistungsbeschreibung

Worum geht es?

Anlieferung von Straßenkehricht: Es sind ein zentraler Ansprechpartner sowie ein Vertreter nebst deren Kontaktdaten seitens der AN zu benennen. Die Anlage bzw. Übergabestelle der AN muss in der Umgebung von Duisburg, max. 25 km Entfernung (Luftlinie!) vom Betriebshof DU-Hochfeld, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg, liegen. Auf der Anlage, wie auch auf der Übergabestelle, muss die Möglichkeit bestehen, den in den Containern angelieferte Straßenkehricht unverzüglich abzukippen. Eine "Zwischenlagerung" der angelieferten und befüllten Container ist nicht möglich. Alle der im Auftrage der AG eingehenden Abfälle sind auf der amtlich geeichten Waage der Anlage bzw. Übergabestelle zu erfassen. Dieses ist mittels Wiegeschein zu dokumentieren. Eine Durchschrift/Kopie des Wiegescheins ist beim Rücktransport dem Fahrer der AG auszuhändigen. Auf dem Wiegeschein müssen folgende Angaben vorhanden sein: - Datum und Uhrzeit der Anlieferung an der Anlage, - Amtl. Kennzeichen des Fahrzeuges, - Name/Bezeichnung und Anschrift der Anlage oder Übergabestelle, - Bezeichnung der Abfallart mit AVV-Nr. und Angabe der Kategorie, - Herkunft der angelieferten Abfallart (z.B. RH Mitte oder RH Nord etc.), - Bruttogewicht, - Nettogewicht. Die auf der Waage erfassten Gewichte gelten als Grundlage für die monatlichen Rechnungen.