Sicherheitskoordination für die Bauausführung eines Neubaus mit Einbindung von Bestandsgebäuden.
Erwartet wird die Koordination der Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes gem. § 3 Baustellenverordnung vom 10.06.98, §4 Arbeitsschutzgesetz, DIN 4426 auf Grundlage des beschriebenen Leistungsumfangs für den Zeitraum bis zur Beendigung des ersten Bauabschnitts.