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Offizielle Bekanntmachung · Bekanntmachungsservice Bund

Öffentlicher Auftrag · CPV 50

Rahmenvereinbarung über Dienstleistungen zur Leichten Sprache

PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH

LeistungsortBaden-Württemberg
Geschätzter WertNicht veröffentlicht
Verfahrensartde-open
AngebotsfristNicht angegeben
KMU-HinweisNicht ausdrücklich angegeben

Leistungsbeschreibung

Worum geht es?

Die Dienstleistungen richten sich an öffentliche Stellen im Sinne von § 2 L-BGG, freie gemeinnützige Träger mit Sitz und Tätigkeitsschwerpunkt in Baden-Württemberg und Unternehmen, die Einrichtungen und Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse anbieten und der Öffentlichkeit in Baden-Württemberg zur Verfügung stehen oder für sie bereitgestellt werden. Die Aufgaben des LZ-BARR erstrecken sich u.a. auf folgende Gebiete: ? Beratung in den Bereichen o Information und Kommunikation (insbesondere Leichte und einfache Sprache, Deutsche Gebärdensprache, taktile Gebärdensprache und Lormen, Untertitelung, Audiodeskription, Technik, Medienalternativen), o daneben: Bauen, Verkehr und Öffentlicher Personennahverkehr, Informationstechnik, Nutzung assistiver Technologien, Erstellung von Aktionsplänen und Zielvereinbarungen, ? Öffentlichkeitsarbeit, ? Entwicklung und Umsetzung von allgemeinen Informations-, Sensibilisierungs- und Schulungsangeboten zum Thema Barrierefreiheit. Aufgrund der Struktur des LZ-BARR und der vielfältigen Beratungsaufgaben können Dienstleistungen extern vergeben werden. Barrierefreiheit, Leichte Sprache, Beratung einfache Sprache