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Offizielle Bekanntmachung · Bekanntmachungsservice Bund

Öffentlicher Auftrag · CPV 71317210

Sicherheitstechnischen Betreuung (Fachkraft für Arbeitssicherheit) für 01.07.2027 - 30.06.2031 (ggfls. mit Verlängerung bis zum 30.06.2033)

Stadt Schwelm

Leistungsortsiehe LV
Geschätzter WertNicht veröffentlicht
Verfahrensartde-open
AngebotsfristNicht angegeben
KMU-HinweisNicht ausdrücklich angegeben

Leistungsbeschreibung

Worum geht es?

Es wird eine Mindeststundenzahl von 290 Stunden pro Jahr angenommen. Insgesamt ist von einer Maximalstundenzahl von 440 Stunden per anno auszugehen. I. Eignungskriterien 1. Wirtschaftliche und finanzielle Eignung a) Betriebshaftpflichtversicherung 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit a) 3 Referenzen: 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren aus dem kommunalen Sektor, musterhafte Vorlage einer Betriebsanweisung 3. rechtliche Eignung § 7 Arbeitssicherheitsgesetz - Qualifikation der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Nachweis) II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum : 01.07.2027 - 30.06.2031 (ggfls. mit Verlängerung bis zum 30.06.2033) VII. Zuschlagskriterien: Preis pro Stunde !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!! Arbeitsicherheitsfachkraft Arbeitssicherheit sicherheitstechnische Betreuung Fachkraft für Arbeitssicherheit Betriebssicherheit