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Offizielle Bekanntmachung · Bekanntmachungsservice Bund

Öffentlicher Auftrag · CPV 45

Rahmenvereinbarung für Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten auf Straßen im Landkreis Nordsachsen, 2027

Landratsamt Nordsachsen

Leistungsort04838 Eilenburg
Geschätzter WertNicht veröffentlicht
Verfahrensartde-open
AngebotsfristNicht angegeben
KMU-HinweisNicht ausdrücklich angegeben

Leistungsbeschreibung

Worum geht es?

a) Auftraggeber: Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Nordsachsen; Bereich/Abteilung: Dezernat Bau und Umwelt, Straßenbauamt; Straße, Hausnummer: Dr.-Belian-Straße 4 - 5; Postleitzahl: 04838; Ort: Eilenburg; Land: DE b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung c) Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. d) Art des Auftrages: Rahmenvereinbarung e) Ort(e) der Ausführung: Offizielle Bezeichnung: Landkreis Nordsachsen (gesamtes klassifiziertes Straßennetz); Postleitzahl: 04838; Ort: Eilenburg; Land: DE f) Art und Umfang der Leistung: Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung für das gesamte Gebiet des Landkreises Nordsachsen. Der Abruf der Einzelaufträge wird durch die Straßenmeistereien und das Straßenbauamt des Landratsamtes Nordsachsen zeitlich versetzt und mit unterschiedlichem Leistungsaufwand erfolgen. Voraussetzung für die Angebotsabgabe ist der Nachweis zu Erfahrungen mit Rahmenvereinbarungen (von mindestens drei Jahren). Dieser Nachweis ist durch geeignete Referenzen zu erbringen. Die Rahmenvereinbarung gilt erstmalig vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2027. Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, falls nicht eine der Vertragsparteien die Rahmenvereinbarung drei Monate vor Vertragsbeendigung schriftlich kündigt. Das Vertragsverhältnis endet spätestens zum 31.12.2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es ist beabsichtigt, die Leistungen der Ausschreibung in Gänze an den Erstplatzierten und den Zweitplatzierten zu vergeben (Bindung von zwei Vertragspartnern). Die Einzelaufträge werden durch den Auftraggeber erteilt in Abhängigkeit von der Wirtschaftlichkeit der Bieterangebote, der territorialen Lage (Entfernung Bauvorhaben und Betriebsstätte) sowie der Kapazitätsverfügung der Auftragnehmer. Die ausgeschriebenen Mengen sind nicht garantiert. Sie können je nach dem Schadensbild der Baustrecke, örtlichen Begebenheiten und Umfang der Instandsetzungsarbeiten in der Anzahl der Mengen variieren. Es sind insgesamt ca. 12 Einzelmaßnahmen im gesamten Unterhaltungsgebiet der Straßenmeistereien Dahlen, Delitzsch, Eilenburg, Oschatz und Torgau vorgesehen. Die Anzahl ist nicht bindend und kann variieren. Der Leistungsumfang der einzelnen Baumaßnahmen ist sehr unterschiedlich. Eine Orientierung bietet die folgende Hauptmassenzusammenstellung: Verkehrsrechtliche Anordnungen beantragen, Verkehrssicherungsleistungen planen und ausführen: 6 Stück Bankettarbeiten (schälen und profilieren) Entwässerungsarbeiten (Straßeneinläufe, Rinnen u.a. anpassen bzw. erneuern) Bodenverfestigung durchführen: 3.000 m² Asphalt fräsen: 38.000 m² Bitumenemulsion aufsprühen: 46.000 m² Asphalteinbau (Deckschicht): 30.500 m² Asphalteinbau (Tragschicht, Binder, Profilausgleich, Randverstärkung u.a.): 970 t Abstumpfungsmaßnahmen durchführen: 30.500 m² Gesamten Kehrleistungen: 68.000 m² Vormarkierung / Verkehrsfreigabemarkierung aufbringen Dauermarkierung (in Typ II KP, KSP und Agglomerat/Längs- und Quermarkierung/Pfeile u. a.) Der Auftragnehmer hat über die gesamte Bauzeit die Verkehrssicherung und -führung der Baumaßnahme zu gewährleisten. Innerhalb der Baustelle gelten die „Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (RSA 21) und die StVO mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift in der aktuellen Fassung. Die Erfüllung der Qualitätsanforderungen aller verwendeten Materialien ist durch entsprechende Eignungsprüfungen und ggf. anderweitige Qualitätszertifikate bzw. Erstprüfungen, werkseigene Produktionskontrollen, Konformitätserklärungen und CE-Kennzeichnungen für Asphaltmischgut, Fahrbahnbeton und hydraulisch gebundene Tragschichten dem Auftraggeber vor Beginn der Baumaßnahme nachzuweisen. Dem Auftraggeber sind die entsprechenden Unterlagen zu übergeben. Für Baustoffeingangs- und Eignungsprüfungen zu Baustoffen und Baustoffgemischen der folgenden Fachgebiete gelten die Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau. Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass während der Baumaßnahme die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die StVO, die Unfallverhütungsvorschriften sowie die Richtlinien zur Sicherung der Arbeitsstellen von Straßen (RSA) eingehalten werden. In jeder Kolonne muss sich eine geprüfte Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen befinden. Das entsprechende Zertifikat ist dem Auftraggeber auf Verlangen vorzuzeigen. Es gelten insbesondere folgende Erlasse und Regelwerke - ARS BMVI Nr. 01/2024 - StB 14 vom 01.01.2024 = Verzeichnis der veröffentlichten, gültigen RS/ARS des BMVI, Std. 01.01.2024 - Ergänzende Regelungen der sächsischen Straßenbauverwaltung Teil: Straßenbautechnik, Stand 01.01.2009 (ursprünglich vom 25.03.2009) - ARS StB 28/7182.8/5/2523413 vom 16.12.2016 - ZTV Asphalt-StB Stand März 2026, Hinweise in ARS 11/2026 - ZTV-Baumpflege, Ausgabe 2017 - FLL-Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. - Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau, Ausgabe 2004/Fassung 2023 (TL Gestein-StB Ausgabe 04/Fassung 2023) Es gelten alle, die ausgeschriebenen Bauleistungen und Baustoffe/-teile betreffenden, einschlägigen DIN bzw. EN in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung. Wir verweisen vollumfänglich auf unsere der Bekanntmachung beigefügten Ausschreibungsunterlagen. g) Es werden keine Planungsleistungen gefordert h) Aufteilung in mehrere Lose: nein i) Ausführungsfristen: Beginn: 01.01.2027, Ende: 31.12.2027, Die Ausschreibung ist als Rahmenvereinbarung konzipiert und gilt vorerst vom 01.01.2027 bis einschließlich 31.12.2027. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern nicht eine der Vertragsparteien die Rahmenvereinbarung drei Monate vor Vertragsbeendigung schriftlich kündigt. Das Vertragsverhältnis endet jedoch spätestens am 31.12.2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf. j) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Nichtzulassung von Nebenangeboten: Nebenangebote sind nicht zugelassen. siehe Vergabeunterlagen k) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote: Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zugelassen. siehe Vergabeunterlagen l) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen angefordert werden können: Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3458546/zustellweg-auswaehlen. m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt n) entfällt o) Frist für den Eingang der Angebote: 22.10.2026, 10:00 Uhr; Bindefrist: 04.12.2026 p) Elektronische Angebote sind auf der Vergabeplattform evergabe.de abzugeben. q) Angebote sind abzufassen in: Deutsch r) Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden und gegebenenfalls deren Gewichtung: Die Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen genannt. s) Eröffnungstermin: Datum: 22.10.2026, 10:00 Uhr; Ort: elektronisch über die eVergabe; Personen, die anwesend sein dürfen: keine t) Sicherheiten: zusätzlich zu den gesetzlichen Vorgaben der VOB - siehe Vergabeunterlagen, Teil B, HVA B-StB Besondere Vertragsbedingungen: Sicherheit für Vertragserfüllung: Soweit die Auftragssumme für einen Einzelauftrag mindestens 250.000,- Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nachträge) zu leisten. Sicherheit für Mängelansprüche: Nach erfolgter Abnahme jeder Einzelmaßnahme ist bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche Sicherheit für Mängelansprüche zu leisten. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Abrechnungssumme inkl. Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Abnahme. u) Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: zusätzlich zu den gesetzlichen Vorgaben der VOB - siehe Vergabeunterlagen, Teil B, HVA B-StB Besondere Vertragsbedingungen, HVA B-StB Weitere Besondere Vertragsbedingungen sowie Baubeschreibung v) Rechtsform einer Bietergemeinschaft: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter w) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung: siehe Vergabeunterlagen, Teil C, HVA B-StB Eigenerklärung Eignung: - Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes in Höhe von 4.868.583,10 € - Vorlage geeigneter Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten fünf Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind AN hat über die gesamte Bauzeit die Verkehrssicherung und -führung der Baumaßnahme zu gewährleisten Innerhalb der Baustelle gelten die „Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (RSA 21) und die StVO mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift in der aktuellen Fassung. Die Erfüllung der Qualitätsanforderungen aller verwendeten Materialien ist durch entsprechende Eignungsprüfungen und ggf. anderweitige Qualitätszertifikate bzw. Erstprüfungen, werkseigene Produktionskontrollen, Konformitätserklärungen und CE-Kennzeichnungen für Asphaltmischgut, Fahrbahnbeton und hydraulisch gebundene Tragschichten dem AG vor Beginn der Baumaßnahme nachzuweisen. Dem AG sind die entsprechenden Unterlagen zu übergeben. Für Baustoffeingangs- und Eignungsprüfungen zu Baustoffen und Baustoffgemischen der folgenden Fachgebiete gelten die Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau. Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass während der Baumaßnahme die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die StVO, die Unfallverhütungsvorschriften sowie die Richtlinien zur Sicherung der Arbeitsstellen von Straßen (RSA) eingehalten werden. In jeder Kolonne muss sich eine geprüfte Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen befinden. Das entsprechende Zertifikat ist dem AG auf Verlangen vorzuzeigen. Es gelten insbesondere folgende Erlasse und Regelwerke – ARS BMVI Nr. 01/2024 - StB 14 vom 01.01.2024 = Verzeichnis der veröffentlichten, gültigen RS/ARS des BMVI, Std. 01.01.2024 – Ergänzende Regelungen der sächsischen Straßenbauverwaltung Teil: Straßenbautechnik, Stand 01.01.2009 (ursprünglich vom 25.03.2009) – ARS StB 28/7182.8/5/2523413 vom 16.12.2016 – ZTV Asphalt-StB Stand März 2026, Hinweise in ARS 11/2026 – ZTV-Baumpflege, Ausgabe 2017 – FLL-Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. – Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau, Ausgabe 2004/Fassung 2023 (TL Gestein-StB Ausgabe 04/Fassung 2023) Es gelten alle, die ausgeschriebenen Bauleistungen und Baustoffe/-teile betreffenden, einschlägigen DIN bzw. EN in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung. x) Vergabenachprüfstelle: Offizielle Bezeichnung: Landesdirektion Sachsen; Bereich/Abteilung: Referat 39 - Vergaberecht, Preisrecht, Internationale Zusammenarbeit und Gleichstellung; Straße, Hausnummer: Altchemnitzer Straße 41; Postleitzahl: 09120; Ort: Chemnitz; Land: DE; Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/; E-Mail: post@lds.sachsen.de Straßenbau/ Tiefbau/ Erschließung (Komplettleistung)