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Offizielle Bekanntmachung · Bekanntmachungsservice Bund

Lieferleistung · CPV 22000000

Berufskundliche Bildproduktion

Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus

Leistungsort00000 Bundesweit
Geschätzter WertNicht veröffentlicht
Verfahrensartopen
AngebotsfristNicht angegeben
KMU-HinweisNicht ausdrücklich angegeben

Leistungsbeschreibung

Worum geht es?

Gemäß § 33 SGB III hat die Bundesagentur für Arbeit den gesetzlichen Auftrag zur Durchführung von Berufsorientierung. Hierbei soll sie (die BA) umfassend Auskunft und Rat geben zu Fragen der Berufswahl, über die Berufe und ihre Anforderungen und Aussichten, über Wege und die Förderung der beruflichen Bildung sowie über beruflich bedeutsame Entwicklungen in den Betrieben, Verwaltungen und auf dem Arbeitsmarkt. Die gesetzlich geregelte Informationspflicht der BA bestimmt den inhaltlichen und thematischen Rahmen, die Prinzipien der Darstellung im Sinne der Objektivität und Neutralität der Informationen sowie die besondere Verantwortlichkeit der BA als Herausgeberin. Hierzu bedient sich die BA bei der Berufsorientierung gem. § 40 Abs. 2 SGB III an Selbstinformationseinrichtungen, welche an die technische Entwicklungen anzupassen sind. Die Nutzung von berufskundlichen Bildern wie auf etwa BERUFENET, BERUFE.TV, Check-U, meinBERUF stellen Instrumente zur Berufsorientierung mittels einer Selbstinformationseinrichtung dar. Berufskundliche Bilder dienen dazu, die spezifischen Aspekte eines Berufs, eines Studiums, einer Branche oder einer Tätigkeit zu veranschaulichen und verständlicher zu machen. Insbesondere junge Menschen haben nur vage oder stereotype Vorstellungen von Berufen. Bilder zeigen realitätsnah Arbeitsumgebungen und Tätigkeiten. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags zwischen der BA und einem Auftragnehmer bezüglich der Erstellung und Lieferung von berufskundlicher Bilderserien sowie der laufenden Aktualisierung und Pflege des vorhandenen Bestandes an berufskundlichen Bildern um so den gesetzlichen Pflichten gem. §§ 33 und 40 Abs. 2 SGB III nachzukommen und die zeitgemäße Unterstützung innerhalb der Berufsorientierung für junge Menschen und Erwachsene sicherzustellen.