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Offizielle Bekanntmachung · Bekanntmachungsservice Bund

Dienstleistung · CPV 79111000

Schadensregulierung im Ausland

Techniker Krankenkasse

Leistungsort22305 Hamburg
Geschätzter WertNicht veröffentlicht
Verfahrensartopen
AngebotsfristNicht angegeben
KMU-HinweisNicht ausdrücklich angegeben

Leistungsbeschreibung

Worum geht es?

Die TK ist gesetzlich verpflichtet, gem. § 116 SGB X übergegangene Schadenersatzansprüche zu verfolgen. Eine Vielzahl von Schadenfällen ereignen sich im Ausland und/oder haben einen Anspruchsgegner, welcher seinen Wohnsitz im Ausland hat. Der Auftragnehmer unterstützt die TK weltweit bei der Ermittlung, Prüfung und Durchsetzung dieser Ansprüche (gerichtlich und außergerichtlich). Sein Netzwerk soll dafür möglichst flächendeckend verfügbar sein.