Offizielle Bekanntmachung · Bekanntmachungsservice Bund
Öffentlicher Auftrag · CPV 73300000
3626S42411 - Erfassung der Häufigkeit von Strahlentherapien in Deutschland
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Leistungsbeschreibung
Worum geht es?
Gemäß § 125 Absatz 3 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) ermittelt das Bundesamt für Strahlenschutz mindestens alle zwei Jahre die medizinische Strahlenexposition der Bevölkerung und ausgewählter Bevölkerungsgruppen. Der Schwerpunkt dieser regelmäßigen Erhebungen liegt bislang auf den diagnostischen Strahlenanwendungen. Detaillierte Angaben zur Häufigkeit und Durchführung von Strahlentherapien wurden erstmals im Rahmen eines Ressortforschungsvorhabens (FKZ 3618S42434, http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0221-2021010424620) erhoben. Auf Basis dieser Ergebnisse sollen die Daten aktualisiert und - in ausgewählten Bereichen - vertiefend ausgewertet werden.