Dienstleistung · CPV 75131000
Stadtverwaltung Koblenz_Bereitstellung Mitarbeiterberatung/Gesundheitsmanagement
Stadt Koblenz
Leistungsbeschreibung
Worum geht es?
1.3.1 Die nachgenannten Leistungen beziehen sich auf folgende Beratungsanlässe: - Konfliktidentifikation - Belastungssituationen (Arbeitsplatz, persönliche) - Psychische und psychosomatische Probleme - Suchtmittelprobleme und Abhängigkeit - Krisenbewältigung nach Extremerfahrungen (z.B. Tod, Suizid, Unfall, gewalttätige Übergriffe im beruflichen Umfeld) - Notfallsituationen, insbesondere bei Gefahr für Leib und Leben - Beratung von Führungskräften des AG im Umgang mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die gesundheitlich auffällig geworden sind - Facharztvermittlung und Terminservice 1.3.2. Darüber hinaus bezieht sich die erweiterte Leistung des AN auf: - Mitarbeit im Betrieblichen Gesundheitsmanagement: Die vom AN zu erbringende Leistung umfasst eine aktive Mitarbeit im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements und die damit verbundene Teilnahme an entsprechenden Arbeitsgruppen. Die vertragliche Leistung umfasst die Teilnahme von 4 Stunden pro Kalenderjahr. Darüberhinausgehender vom AG diesbezüglich geforderter Unterstützungsbedarf wird mit einem im Rahmen der Nebenleistung festgelegten Stundensatz vom AN gesondert in Rechnung gestellt. - Erstellung jährlicher Berichte zur Schilderung des Umfangs und Anlässe der Beratungen sowie Empfehlungen für das betriebliche Gesundheitsmanagement und die Dienststellenleitung: Es wird jährlich - jeweils zum 02.01. - vonseiten des AN eine aussagekräftige Dokumentation erstellt und unaufgefordert dem AG vorgelegt. Diese enthält den tatsächlichen Umfang der Inanspruchnahme - insbesondere Anzahl der Kontakte telefonisch und persönlich - sowie anonymisierte Inhalte der Beratungsleistung einschließlich einer Spezifizierung der gesundheitlichen Problemstellungen. Ferner wird eine fachlich fundierte Einschätzung der Auswertung erwartet. Darüber hinaus eine Empfehlung zur Entwicklung von Handlungsstrategien auf der Verhaltens- und Verhältnisebene. Dies wird in einem persönlichen Bilanzierungsgespräch auf der Ebene der Dienststellenleitung mit einem zeitlichen Umfang von 2 Zeitstunden umfassend erläutert. - Unterstützung bei Bekanntmachung der externen Mitarbeiterberatung und Öffentlichkeitsarbeit: Die Beratungsstelle unterstützt aktiv den Prozess der internen Kommunikation zur Mitarbeiterberatung. Hierzu zählt insbesondere die Mitarbeit bei der Entwicklung einer innerbetrieblichen Informationsbroschüre sowie Begleitung von Infoständen/Präsentation bei Veranstaltungen (Gesundheitsaktionen, Personalversammlung o.ä). Ferner wird erwartet, dass der AN Veröffentlichungen (beispielsweise auf der Intranetseite) mit Fachbeiträgen unterstützt. - Unabhängig von der anlassbezogenen Beratung wird eine telefonische Unterstützung hinsichtlich dringend notwendiger Terminvereinbarungen bzw. Vermittlung bei/zu Fachärzten und psychologischen Psychotherapeuten auf Anfrage gewünscht. - Es wird zugesichert, dass im Rahmen der geltenden Öffnungszeiten ein aussagefähiger Drogencheck über Urin und Atemluftkontrolle erfolgen kann. Diese Leistung wird im Einzelfall gesondert beauftragt und gesondert abgerechnet. - Es wird seitens des AG gewünscht, dass die Beantragung einer Reha auf Anfrage oder im Rahmen eines bestehenden Beratungsprozesses im psychosomatischen Kontext geleistet wird. Die Abrechnung erfolgt unmittelbar mit dem Antragsteller. - Es wird gewünscht, dass im Rahmen der Fallberatung eine notwendige Zusammenarbeit mit dem AG sowie externen Fachstellen (z.B. Therapiepraxen, Kliniken, Fachdiensten, Reha-Einrichtungen) erfolgt. - Kooperationen mit Therapiepraxen, Kliniken, Fachdiensten und Reha-Einrichtungen werden begrüßt. Falls solche Kooperationen bestehen, sind diese nachzuweisen.