Der Landkreis Erlangen-Höchstadt beabsichtigt, Dritte gemäß § 22 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ab dem 01.03.2027 mit der Übernahme und ordnungsgemäßen Entsorgung (Verwertung oder falls erforderlich Beseitigung) von Bauschutt aus dem Wertstoffhof Eckental zu beauftragen.