Personenbeförderung mittels Fahrten von der und/oder zu der Erstaufnahmeeinrichtung in Stern Buchholz 16, 19061 Schwerin sowie Sonderfahrten, die weder in Stern Buchholz beginnen, noch dort enden mit Fahrzeugen für 1-4 Personen (Kategorie I) und Fahrzeuge für 5-8 Personen (Kategorie II)