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Offizielle Bekanntmachung · Bekanntmachungsservice Bund

Bauleistung · CPV 45221250

Tiefbauleistung komplett (BEL/LSA)

Hamburg Verkehrsanlagen GmbH

Leistungsort22041 Hamburg
Geschätzter WertNicht veröffentlicht
Verfahrensartopen
AngebotsfristNicht angegeben
KMU-HinweisNicht ausdrücklich angegeben

Leistungsbeschreibung

Worum geht es?

Der Auftraggeber beabsichtigt die Gesamtleistung in zwei Fachlose (1. BEL/LSA; 2. BEL) mit insgesamt 9 Teillose aufzuteilen und diese auf mehrere Auftragnehmer in Rahmenverträgen zu beauftragen. Fachlos 1: Tiefbauleistung komplett (Beleuchtungs-/Lichtsignalanlagen) - aufgeteilt in 6 gleiche Teillose - bis zu 3 Rahmenvertragspartner - Zuschlagslimitierung auf maximal 4 Teillose pro AN Los 2: Tiefbauleistung Beleuchtung - aufgeteilt in 3 gleiche Teillose - bis zu 3 Rahmenvertragspartner - Zuschlagslimitierung auf max. 2 Teillose pro AN Die spätere Vergabe der Rahmenvertragsleistungen erfolgt gemäß den rahmenvertraglichen Regelungen, durch gesonderten Einzelabruf ohne das hierauf ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers besteht. Weitere Informationen sind Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die Rahmenverträge haben eine Laufzeit ab 15.05.2026 bis zum 31.05.2027 und kann durch den Auftraggeber optional dreimalig, um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Der Vertragspartner wird anhand der Wertungskriterien ausgewählt. Bei den Mengenangaben im Leistungsverzeichnis handelt es sich um Erfahrungswerte und nicht um verbindliche Abnahmemengen. Je nach Entwicklung der Beauftragungslage kann es zu Verschiebungen der Mengen innerhalb der Ordnungszahlen kommen. Die Mengenangaben dienen als Anhaltspunkt für ein zu erwartendes Auftragsvolumen und zur Angebotskalkulation. Die tatsächlich beauftragten Mengen können über die Mengenangaben hinausgehen oder dahinter zurückbleiben. Die im Leistungsverzeichnis genannten Mengen verpflichten nicht zum Abruf. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer im Rahmen dieses zu schließenden Rahmenvertrags keine kontinuierliche Auslastung der Kapazitäten zu. Diesbezügliche Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers sind ausgeschlossen.