Bei den ausgeschriebenen Fahrleistungen des täglichen Linienverkehrs bzw. der täglichen Taxi-fahrten werden Schülerinnen und Schüler von Förderschulen mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen befördert. Neben leichteren Behinderungen sind teilweise auch Schwerstbehinde-rungen zu verzeichnen.