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Offizielle Bekanntmachung · Bekanntmachungsservice Bund

Dienstleistung · CPV 80410000

Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen 2026 - Kooperativ - Eingliederungsmaßnahme

Kreis Minden-Lübbecke

Leistungsort32423 Minden
Geschätzter WertNicht veröffentlicht
Verfahrensartopen
AngebotsfristNicht angegeben
KMU-HinweisNicht ausdrücklich angegeben

Leistungsbeschreibung

Worum geht es?

Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 76 SGB III und §§ 4, 5 Abs. 2ff. Berufsbildungsgesetz (BBiG)/ §§ 25, 26 Abs. 2ff. Handwerksordnung (HwO) - allgemeine Berufsausbildung. Zielsetzung der außerbetrieblichen Berufsausbildung (BaE) nach §§ 76 ff SGB III ist es, Auszubildenden, die aufgrund einer Lernbeeinträchtigung oder sozialen Benachteiligung besonderer Hilfen bedürfen, durch Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen. Es sind alle Möglichkeiten wahrzunehmen, um den Übergang der Auszubildenden auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz zu fördern. Bei der BaE im kooperativen Modell erfolgen die fachpraktische Ausbildung und die fachpraktische Unterweisung in den betrieblichen Ausbildungsphasen ausschließlich im Kooperationsbetrieb und wird fachtheoretisch durch den Auftragnehmer begleitet und unterstützt. Der Auftragnehmer überwacht die Ausbildung im Kooperationsbetrieb, sucht die Auszubildenden zur Sicherung des Ausbildungserfolges regelmäßig auf und bietet dabei auch den Betrieben Unterstützungsleistungen an. Darüber hinaus koordiniert der Auftragnehmer die Ausbildung mit allen beteiligten Stellen - insbesondere auch mit der Berufsschule - und unterstützt diese in ihrer Aufgabenwahrnehmung durch fachtheoretische Unterweisung sowie sozialpädagogische Begleitung der Teilnehmenden. Bieter müssen Erfahrung in der Durchführung derartiger Leistungen in den letzten 3 Jahren nachweisen können. Eine gültige Trägerzertifizierung für den ausgeschreibenen Bildungsbereich nach AZAV gem. § 178 SGB III ist notwendig.