Dienstleistung · CPV 90700000
Untersuchung d. Mops- u. Bechsteinfledermaus - Monitoring von Wochenstuben u. deren Umfeld im Rahmen des Bundesmonitorings 2027 u. 2028 - Los 1 Monitoring 1.1: FFH0025LSA „Klüdener Pax-Wanneweh östlich Calvörde“ Monitoring 1.2: FFH0028LSA „Lappwald südwestlich Walbeck Monitoring1.3: FFH0041LSA „Bartenslebener Forst im Aller-Hügelland“ Monitoring1.4: FFH0287LSA „Wälder am Flechtinger Höhenzug“
Landesamt für Umweltschutz
Leistungsbeschreibung
Worum geht es?
Auszug: 2.2 Untersuchungsraum Als Monitoringgebiete werden FFH-Gebiete benannt. Folgende Gebiete sind zu bearbeiten: Monitoring: Mopsfledermaus und Bechsteinfledermaus Atlantische Region: Wochenstuben • Monitoringgebiet 1.1: FFH0025LSA „Klüdener Pax-Wanneweh östlich Calvörde“ • Monitoringgebiet 1.2: FFH0028LSA „Lappwald südwestlich Walbeck“ • Monitoringgebiet 1.3: FFH0041LSA „Bartenslebener Forst im Aller-Hügelland“ • Monitoringgebiet 1.4: FFH0287LSA „Wälder am Flechtinger Höhenzug“ Mit den betroffenen Flächeneignern/Nutzern sind die ggf. erforderlichen Abstimmungen durchzuführen, und es ist, sofern notwendig, das Einvernehmen herzustellen. 2.3 Netzfänge und Telemetrie zur Ermittlung von Wochenstuben Innerhalb der oben benannten Monitoringgebiete sind durch den AN konkrete geeignete Netzfangstandorte im Gelände auszuwählen. In jedem Monitoringgebiet sind mind. 4 Netzfangstandorte zu bearbeiten, die für die beiden Zielarten geeignete Fangstandorte darstellen. Hierbei kann auch die frühere Standortauswahl anderer seitens des AG beauftragter Untersuchungen in den FFH-Gebieten berücksichtigt werden (MYOTIS 2019, ÖKO-LOG FREILANDFORSCHUNG 2024). Die entsprechenden Gutachten und Koordinaten werden dem AN zur Verfügung gestellt. ... 2.9 Teilleistungen und Berichtserstellung 2.9.1 Zwischenbericht (Teilleistung 1) Der AN verfasst einen schriftlichen Zwischenbericht, in dem folgende Inhalte dargestellt sind: • Dem Zwischenbericht müssen alle Urdaten der Netzfänge, der Telemetrie, der Wochenstubenerfassungen und Habitaterfassung in tabellarischer Form beigefügt sein, ermittelte digitalisierte topographischen Daten als ESRI-shapefiles • Artdatenbank als MultibaseCS-Datei Der schriftliche Zwischenbericht ist in einfacher Ausfertigung zu liefern. 2.9.2 Endbericht (Teilleistung 2) Der AN verfasst einen schriftlichen Endbericht, in dem die gemäß Ziffer 2.2 bis 2.8 geforderten Angaben vollständig im Zusammenhang dargestellt sind. Dabei ist ein Höchstmaß an Vergleichbarkeit mit den früheren Berichten anzustreben. Der schriftliche Endbericht ist in einfacher Ausfertigung zu liefern. Dem Endbericht sind sämtliche erhobenen Daten und Auswertungsergebnisse sowie der Textteil, Abbildungen und Fotos in Dateiform auf Datenträgern beizufügen (Texte: MS Word). Zusätzlich ist eine pdf-Datei zu erstellen, die sämtliche Berichtsinhalte enthält. 3 Ausführungsfristen, Zahlungen 3.1 Teilleistungen und Ausführungsfristen Für Teilleistung 1 (Zwischenbericht) gilt folgende Ausführungsfrist: 22.11.2027 Für Teilleistung 2 (Endbericht) gilt folgende Ausführungsfrist: 01.03.2028 3.2 Zahlungen Das Gesamthonorar für die Leistung wird in zwei Teilzahlungen nach Abnahme der jeweils zugehörigen Teilleistung ausgezahlt. Hierbei erfolgt aus Haushaltsgründen eine Aufteilung der Teilzahlungen in 70 % (2027) und 30 % (2028). • Teilzahlung 1 (Teilleistung 1): 70 % des Gesamthonorars nach Abnahme • Teilzahlung 2 (Teilleistung 2): 30 % des Gesamthonorars nach Abnahme Eine detaillierte Festlegung erfolgt im Zuschlagsschreiben. ... Aufgrund des nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats entnehmen Sie bitte weitere Informationen der Leistungsbeschreibung zu Los 1 - Anlage 02-a der Vergabeunterlagen.