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Offizielle Bekanntmachung · Bekanntmachungsservice Bund

Dienstleistung · CPV 70310000

Ergänzungsvereinbarung zur Anmietung einer Bestandsimmobilie in Bonn („Ellerhof-Randbebauung“)

Bundesanstalt für Immobilien AöR

Leistungsort53119 Bonn
Geschätzter WertNicht veröffentlicht
Verfahrensartneg-wo-call
AngebotsfristNicht angegeben
KMU-HinweisNicht ausdrücklich angegeben

Leistungsbeschreibung

Worum geht es?

Gegenstand der Ergänzungsvereinbarung sind Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen von Büroräumen eines vorhandenen Gebäudes. Die Mieterin (im Bekanntmachungstext teilw. „Beschaffer“) ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Zu ihren Aufgaben gehört insbesondere die Deckung des Grundstücks- und Raumbedarfs für Bundeszwecke und die Verwaltung von Liegenschaften, die von Dienststellen der Bundesverwaltung zur Aufgabenerfüllung genutzt werden. Zwischen der Vermieterin und der Mieterin besteht bereits seit vielen Jahren ein Mietvertrag über den gegenständlichen Gebäudekomplex, dieser läuft noch mindestens 9 weitere Jahre. Die Ergänzungsvereinbarung beinhaltet Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen der angemieteten Büroräume des Vermieters (im Bekanntmachungstext teilw. „Bieter“/„wirtschaftlicher Eigentümer“) in Bonn. Der Mietgegenstand befindet sich in einem Gebäudekomplex der Vermieterin Ellerstr. 54, Eifelstr. 6, Ellerstr. 50, Ellerstr. 52, Ellerstr. 48, 53119 Bonn. Die bestehenden Büroräume sollen modernisiert und an die Anforderungen moderner Arbeitswelten angepasst werden. Dabei sind insbesondere folgende Anpassungen vorgesehen: • Teilweises Entfernen von vorhandenen und Neustellung von Wänden • Erneuerung des Bodenbelages • Anpassung der Räumlichkeiten an die Anforderungen moderner IT-Ausstattung • Anpassung der Grundbeleuchtung der Räumlichkeiten (nachfolgend: Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen). Diese Anpassungen gehen nicht über die üblichen Anforderungen eines Mieters von Büroflächen hinaus. Die Vermieterin hat Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen in einem derzeitig ge-schätzten Umfang von ca. 4,9 Mio. Euro brutto vorgesehen. Die Vermieterin übernimmt anteilig die Kosten der Maßnahmen, die Mieterin übernimmt einen Teil dieser Maßnahmen in Form einer Mietersonderzahlung.