Gegenstand ist die Bereitstellung und der Betrieb eines behördlich nutzbaren, BImSchV-genehmigten Zwischenlagers für mineralische Abfälle einschließlich Annahme, Kontrolle, Verwiegung, Separation, Behandlung, interner Logistik, Analytik, Nachweisführung, Lieferung/Abholung sowie vorrangiger Verwertung bzw. Entsorgung nicht wieder abgenommener Materialien