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Offizielle Bekanntmachung · Bekanntmachungsservice Bund

Lieferleistung · CPV 03000000

Beschaffung biotopspezifische Ökopunkte

Wasserstraßen-Neubauamt Nord-Ostsee-Kanal

Leistungsort24159 Kiel
Geschätzter WertNicht veröffentlicht
Verfahrensartneg-wo-call
AngebotsfristNicht angegeben
KMU-HinweisNicht ausdrücklich angegeben

Leistungsbeschreibung

Worum geht es?

Die abgefragten Ökopunkte dürfen nur von nach der Landesverordnung zur Anerkennung von Agenturen zur Durchführung, Unterhaltung und dauerhaften Sicherung von Kompensationsmaßnahmen vom 31. Mai 2021 (AgentAnerkVO) anerkannten Agenturen angeboten werden. Für die angebotenen Ökopunkte ist eine schriftliche Übertragung der Kompensationsverpflichtung nach § 2 der AgentAnerkVO mir befreiender Wirkung auf die anbietende anerkannte Agentur zwingend notwendig und in dem Einheitspreis einzurechnen. Die Berechnung der Ökopunkte hat nach der ÖkokontoVO - "Landesverordnung über das Ökokonto, die Einrichtung des Kompensationsverzeichnisses und über Standards für Ersatzmaßnahmen (Ökokonto- und Kompensationsverzeichnisverordnung - ÖkokontoVO)" - des Landes Schleswig-Holstein zu erfolgen, dabei muss das Ökokonto noch nicht umgesetzt oder genehmigt sein. Sollten die Ökopunkte aus verschiedenen Ökokonten stammen, ist eine tabellarische Zuordnung der jeweiligen Ökopunkte zu den Ökokonten mitzuliefern. Mit den angebotenen Ökopunkten wird die Verpflichtung eingegangen, die entstehenden Eingriffe in den Naturhaushalt dauerhaft zu kompensieren. Die Ökopunkte sind nach Genehmigung der Ökokonten durch den Anbieter bei der zuständigen UNB für das WNA NOK zu reservieren und bei Erteilung der BImSchG-Genehmigung für das Vorhaben LZL Flemhude ausbuchen zu lassen. Die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zugunsten des Bedarfsträgers zur dauerhaften Sicherung der Ökopunkte im Zielzustand in das Grundbuch ist durch den Vertragsnehmer sicherzustellen. Der Vorhabenträger erwirbt das Recht, die Ökopunkte als Kompensation in Anspruch zu nehmen und wird gleichzeitig von seiner Kompensationsverpflichtung in dem genannten Umfang freigestellt. Für die Umsetzung der Maßnahmen und die Sicherung dieser ist der Vertragsnehmer verantwortlich. Für das Genehmigungsverfahren nach BImSchG ist ein LBP zu erstellen. Dafür sind die Umgrenzungen der Ökokonten, aus denen Punkte angeboten werden, als Shape-Datei zur Verfügung zu stellen.