Dienstleistung · CPV 79540000
Markterkundung gem. § 28 VgV - Relay-Dienste in Deutscher Gebärdensprache und optional einer anderen Gebärdensprache für gehörlose und hörgeschädigte Menschen
Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
Leistungsbeschreibung
Worum geht es?
Die Markterkundung hat zum Ziel, potenzielle Anbieter zu identifizieren, die folgende Leistungen erbringen können: Gewünschte Leistungsmerkmale Dolmetschdienst 1. Spontanes Telefondolmetschen - Bereitstellung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern, die Telefonate (mit oder ohne Bild) simultan von Deutscher Gebärdensprache (DGS) in Deutsche Lautsprache und umgekehrt übersetzen (andere Gebärden- und Lautsprachen sind optional). - Der Dienst soll ohne vorherige Terminvereinbarung ermöglichen, dass gehörlose oder hörgeschädigte Menschen und hörende Menschen spontan miteinander telefonieren können. 2. Spontanes Ferndolmetschen - Unterstützung bei der Kommunikation zwischen gehörlosen und hörgeschädigten Menschen mit hörenden Menschen, wenn sich diese in einem Raum befinden. Eine Dolmetscherin/ein Dolmetscher wird zu dem Gespräch über eine Bildverbindung zugeschaltet. - Die Dolmetscherinnen und Dolmetscher sollen ohne vorherige Terminvereinbarung in Echtzeit von Deutscher Gebärdensprache (DGS) in Deutsche Lautsprache und umgekehrt übersetzen, um eine barrierefreie Kommunikation zu gewährleisten (andere Gebärden- und Lautsprachen sind optional). 3. Spontane Videokonferenzen - Bereitstellung von Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetschern für Videokonferenzen, die simultan zwischen Deutscher Gebärdensprache und Deutscher Lautsprache übersetzen (andere Gebärden- und Lautsprachen sind optional). - Der Dienst soll flexibel und ohne vorherige Terminvereinbarung nutzbar sein. Erreichbarkeit - Der Dienst soll arbeitstäglich (Mo - Fr) von 8:00 bis 18:00 Uhr verfügbar sein. - Eine einfache Kontaktaufnahme (z. B. über Telefon) ist erforderlich. Technische und organisatorische Anforderungen - Die Anbieter müssen sicherstellen, dass die eingesetzten Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher über die notwendige Qualifikation verfügen, um simultan zwischen Deutscher Gebärdensprache und Deutscher Lautsprache zu übersetzen (andere Gebärden- und Lautsprachen sind optional). - Die Dolmetscherinnen und Dolmetscher müssen zur Einhaltung des Datenschutzes sowie zur Verschwiegenheit verpflichtet sein. - Die technische Infrastruktur muss eine stabile und qualitativ hochwertige Kommunikation ermöglichen.