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Offizielle Bekanntmachung · Bekanntmachungsservice Bund

Dienstleistung · CPV 71000000

Objektplanung Gebäude und Innenräume

Stadt Wunstorf

Leistungsort31515 Wunstorf
Geschätzter WertNicht veröffentlicht
Verfahrensartneg-w-call
AngebotsfristNicht angegeben
KMU-HinweisNicht ausdrücklich angegeben

Leistungsbeschreibung

Worum geht es?

Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der - Objektplanung für Gebäude und Innenräume (Los 1), - Fachplanung der Technischen Ausrüstung - Heizung/Lüftung/Sanitär (HLS) (Los 2), - Fachplanung der Technischen Ausrüstung - Elektrotechnik (ELT) (Los 3). Es erfolgt eine Aufteilung der Planungsleistungen in 3 Lose. Eine Bewerbung ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig. Die weiteren erforderlichen Planungsleistungen werden in einem nachgelagerten Verfahren gesondert ausgeschrieben. Los 1: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 Los 2: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Technische Ausrüstung HLS (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9, für: - Anlagengruppe 1 (Abwasser- und Wasseranlagen exkl. Gasanlagen) - Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) - Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) - Anlagengruppe 7 (Nutzungsspezifische oder verfahrenstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation für HLS) Los 3: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Technische Ausrüstung ELT (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9, für: - Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) - Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 6 (Förderanlagen) - Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation für ELT) Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.