Der Auftragnehmer übernimmt während der Laufzeit dieses Vertrages den Winterdienst, namentlich die Schnee-, Eisglätte- und Schneeglättebekämpfung bzw.- beseitigung für die in der Anlage LV & Preisblatt Winterdienst bezeichneten Objekte und Flächen, einschließlich der damit verbundenen öffentlich-rechtlichen Pflichten für diese Objekte und Flächen.