Lieferleistung · CPV 34928200
Ministerium für Wirtschaft, Touris., Landwirt. und Forsten des Landes S.- A. / Modern. der Überbetrieblichen Ausbildungsstätte in Iden; Stallausrüstung Trockensteherstall,Los 3 - Stalleinrichtung
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
Leistungsbeschreibung
Worum geht es?
Der Vergabegegenstand in der Betriebseinheit (BE) 10.11 - Los 11.1 Stallausrüstung umfasst insgesamt, was folgt: Los 3 Stalleinrichtung, Stallbeleuchtung. Gefordert sind die Baustelleneinrichtung sowie die Lieferung und Montage einer vollständigen, korrosionsbeständigen Stalleinrichtung mit festen und beweglichen Fressgittern, Gruppenabtrennungen, Toren, Schutzgittern und Einrichtungen für den Weideaustrieb und die Tierverladung. Weiterhin sind Tränkeeinrichtungen einschließlich einer Wasserzirkulationsanlage sowie manuelle und elektrische Kuhputzbürsten zu liefern und zu montieren. Für Stall und Auslauf ist ein bedarfsgerechtes LED-Beleuchtungssystem einschließlich Lichtmanagement und Nachtbeleuchtung zu planen und zu liefern. Der Bieter hat die erforderlichen Ausführungs- und Montageunterlagen, technischen Angaben, Produktnachweise sowie die Betreiber- und Wartungsdokumentation bereitzustellen und das Personal in die Bedienung der Beleuchtung einzuweisen. Wegen der weiteren Details wird auf die Anlage C.1_Leistungsverzeichnis_Los 3" verwiesen. Die Vergabe erfolgt losweise. Es werden vier Lose gebildet. Die jeweiligen Leistungen der Lose werden in voneinander unabhängigen Vergabeverfahrens ausgeschrieben. Bieter können sich mit einem Angebote Lose einreichen. Die Leistungsverzeichnisse sind als funktionale Ausschreibung zu verstehen. Es werden vollständig funktionsfähige technische Ausrüstungen und Anlagen gemäß den vorliegenden Beschreibungen erwartet. Sämtliche Leistungen sind als Komplettleistung (Lieferung und Montage) anzubieten. Sollten Bieter in den Vergabeunterlagen Unvollständigkeiten, Widersprüche oder Unklarheiten feststellen, sind sie verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich und spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung von Bieterfragen darauf hinzuweisen. Der Auftraggeber wird eingegangene Hinweise prüfen und die Vergabeunterlagen gegebenenfalls durch Beantwortung der Bieterfragen für alle Bieter einheitlich ergänzen oder berichtigen (§ 15 Abs. 3 VgV).