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Offizielle Bekanntmachung · Bekanntmachungsservice Bund

Dienstleistung · CPV 72000000

Änderung eines bestehenden Rahmenvertrages während der Vertragslaufzeit gemäß § 132 GWB / Art. 72 Richtlinie 2014/24/EU/

Investitionsbank des Landes Brandenburg

Leistungsort14473 Potsdam
Geschätzter WertNicht veröffentlicht
Verfahrensartopen
AngebotsfristNicht angegeben
KMU-HinweisNicht ausdrücklich angegeben

Leistungsbeschreibung

Worum geht es?

Die bisherige Bezugnahme auf SAP ERP 6.0 (SAP R/3) wird durch eine technologieneutrale Beschreibung der SAP-Systemlandschaft ersetzt. Erfasst werden künftig SAP ERP 6.0 (SAP R/3), SAP S/4HANA sowie etwaige technisch nachfolgende SAP-Produktversionen, soweit diese dem Betrieb des Kernbankensystems SAP ABAKUS dienen. Der Gegenstand des Rahmenvertrages bleibt unverändert die Erbringung von System-Dienstleistungen für SAP und das Kernbankensystem SAP ABAKUS. Während der Vertragslaufzeit wurde die technische Plattform des Auftraggebers von SAP ERP 6.0 (SAP R/3) auf SAP S/4HANA umgestellt. Die Vertragsparteien haben hierzu eine Zusatzvereinbarung geschlossen, mit der die Beschreibung des vertragsgegenständlichen SAP-Systems an die aktuelle technische Systemlandschaft angepasst wird. Art und Umfang der vertraglich geschuldeten System-Dienstleistungen bleiben unverändert. Die Änderung dient ausschließlich der Berücksichtigung der technischen Migration der SAP-Basisplattform. Die Anpassung wurde erforderlich, da SAP die reguläre Wartung von SAP ERP 6.0 (SAP R/3) zum 31.12.2027 beendet und der Auftraggeber seine SAP- Die Umstellung betrifft ausschließlich die technische Betriebsplattform des bestehenden Kernbankensystems SAP ABAKUS. Der vertragliche Leistungsgegenstand, die Leistungspflichten des Auftragnehmers sowie die Vergütungsregelungen bleiben unverändert. Systemlandschaft auf SAP S/4HANA umstellt. Die Vertragsänderung dient der technischen Fortentwicklung der bestehenden Systemlandschaft und führt nicht zu einer Erweiterung des Leistungsumfangs. Der Gesamtcharakter des Rahmenvertrages wird nicht verändert.