Wiedervermarktung, Datenvernichtung und Entsorgung von gebrauchter Informations- und Telekommunikationstechnik durch Inklusionsbetriebe und bevorzugte Unternehmen i.S.d. § 118 GWB
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI