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Offizielle Bekanntmachung · Bekanntmachungsservice Bund

Dienstleistung · CPV 90911200

Unterhaltsreinigung

Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Hauptverwaltung Hamburg

Leistungsort10969 Berlin
Geschätzter WertNicht veröffentlicht
Verfahrensartopen
AngebotsfristNicht angegeben
KMU-HinweisNicht ausdrücklich angegeben

Leistungsbeschreibung

Worum geht es?

Gegenstand ist die Gebäudereinigung der BV der VBG am Standort Berlin, Markgrafenstraße 18 in 10969 Berlin ab 01.01.2027 für 24 Monate mit einer eimaligen Verlängerungsoption von 24 Monate. Mögliche Verlängerungsoptionen für Los 1 ab 01.01.2029. Die Vertragslaufzeit endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Vertragsverlängerung bedarf der Schriftform u. wird 4 Monate vor Ende d. Vertragslaufzeit bekanntgegeben. Innerhalb der ersten 6 Monate kann die AG den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des Kalendermonats kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Soweit feststeht, dass die AG das zu betreuende Objekt nicht weiter betreiben wird, kann die AG den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Monats kündigen, in dem das Objekt aufgegeben wird. Dieser öffentl. Auftrag wird im folgenden Los 1 vergeben werden: Die Reinigungsleistungen werden gem. Preisblatt-Kalkulation turnusmäßig nach Raumgruppen gegliedert u. in Vollreinigung durchgeführt. Das Gebäude d. BV Berlin befindet sich in Berlin-Kreuzberg, in unmittelb. Nähe zur Friedrichstraße. Es umfasst die Markgrafenstraße Nr.17/18. Das Haus hat 7 Etagen u. eine Tiefgarage. Im EG befindet sich der Empfang. Die 1. Etage dient als Tagungs- u. Konferenzbereich, wobei hier unterschiedlich große Räume zur Verfügung stehen. In jeder Etage befinden sich mehrere WC-Anlagen sowie Teeküchen inkl. Loungebereich. Im EG befindet sich ein Sportraum mit angrenzenden Duschen (2). Die einzelnen Etagen sind über 2 Treppenhäuser u. 2 Aufzüge erreichbar. Objektleitung (OL): Der AN benennt die OL u. dessen Stellvertretung namentlich. Die Stellvertretung durch den/die Vorarbeiter/in (VA) ist ausgeschlossen. Die OL ist Ansprechpartner f. d. AG in sämtliche die Durchführung dieses Vertrages betreffenden Angelegenheiten. Der AN hat eine Vertretungsregelung für Krankheit u. Abwesenheit der OL sicherzustellen u. der AG bekannt zu machen (s. a. Personalplanungskonzept). Als OL darf nur entsprechend geschultes Fachpersonal m. langjähriger Erfahrung i. vergleichbaren Objekten eingesetzt werden. Der AN stellt der AG entsprechende Nachweise u. Bescheinigungen m. d. Abgabe des Angebotes zur Verfügung. Der Wechsel der OL erfolgt nur nach vorheriger Absprache m. der AG. Die OL führt Qualitätskontrollen gem. Pkt. 6 durch. Die eingesetzte OL od. dessen Stellvertretung muss über eine Weisungsbefugnis u. Dispositionsrecht gegenüber den eingesetzten Beschäftigten verfügen. Die OL oder dessen Stellvertretung ist f. d. AG von mo. bis fr. telefonisch u. elektronisch per E-Mail von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr erreichbar. Vorarbeiter (VA): Der AN benennt den/die VA u. dessen Stellvertretung namentlich. Der VA ist tägl. im Objekt. Der AN hat eine Vertretungsregelung für Krankheit u. Abwesenheit d. VA sicherzustellen u. d. AG bekannt zu machen (s.a. Personalplanungskonzept). Der VA muss berechtigt u. verpflichtet sein, Aufträge entgegenzunehmen u. d. Ausführung zu veranlassen bzw. selbst durchzuführen. Als VA darf nur entsprechend geschultes Fachpersonal mit langjähriger Erfahrung in vergleichbaren Objekten eingesetzt werden. Der Wechsel des VA erfolgt nur nach vorheriger Absprache m. d. AG. Der eingesetzte VA ist tägliche Ansprechperson für das Reinigungspersonal u. die AG. Gem. Pkt. 7. müssen VA oder dessen Stellvertr. die deutsche Sprache in Wort und Schrift gut und leicht verständlich beherrschen. Der VA ist während der gesamten Zeit der Leistungsausführung im Objekt präsent u. davon mindestens 0,5 Std. von direkten Reinigungsleistungen befreit. In dieser Zeit sollen insbesondere die Einteilung des Personals, das Festlegen von Reinigungsinhalten u. -schwerpunkten, Material-Bestellungen u. Ausgabe d. Reinigungsmittel u. des Verbrauchsmaterials Begleitung des Reinigungsteams, ggf. notwendige Einarbeitungen/Unterweisungen d. Reinigungskräfte in die Handhabung d. Reinigungstechniken/-mittel, die Koordination d. Beseitigung von festgestellten Reinigungsmängeln Kontrollrundgänge, sowie Leistungsabnahmen u. -dokumentationen vorgenommen werden. Dem VA muss durch den AN ein mobiles Gerät zur Verfügung gestellt werden, um d. Erreichbarkeit f. d. AG in d. zuvor gen. Zeit sicherzustellen sowie d. Qualitätssicherung durchzuführen u. a. d. AG weiterzuleiten. Die tägliche Anwesenheit des VA bzw. einer ben. Stellvertretung ist geschuldeter Bestandteil der Leistungserbringung. Die Nichtanwesenheit des VA bzw. d. Stellvertretung wird als Leistungsmangel von d. AG dokumentiert. Wird d. Anwesenheit des VA bzw. der ben. Stellvertretung an einem Reinigungstag nicht erbracht, entfällt f. diesen Tag d. Anspruch auf Vergütung d. gesondert ausgewiesenen VA-Zeit. Die RG ist insoweit um die für diesen Tag im Preisblatt ausgewiesene VA-Zeit, derzeit 0,5 Std., zu kürzen. Ab dem 3. dokumentierten Verstoß innerhalb e. Kalendermonats kann die AG zusätzlich. eine schriftl. Abmahnung aussprechen u. weitere vertragliche Rechte geltend machen. Fallen Feiertage in den Reinigungszeiten an, muss bei nicht täglicher Reinigung die an solchen Feiertagen vorgesehene Leistung auf den vorhergehenden oder nächstfolgenden Arbeitstag verschoben werden. Sollten in dieser Beschreibung Fehler sein, die eine sachgerechte und hygienisch einwandfreie Reinigung nicht gewährleisten, so hat der AN die AG im Rahmen der Angebotserstellung ausschließlich über die Kommunikationsfunktion des Deutschen Vergabeportals (www.dtvp.de) darauf aufmerksam zu machen. Die Reinigungsinhalte werden dann im Rahmen der Ausschreibung entsprechend angepasst. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen - insbesondere der Leistungsbeschreibungen für Los 1 - zu entnehmen.