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Offizielle Bekanntmachung · Bekanntmachungsservice Bund

Lieferleistung · CPV 16000000

Ministerium für Wirtschaft, Touris., Landwirt. und Forsten des Landes S.- A. / Modernisierung der Überbetrieblichen Ausbildungsstätte in Iden; Stallausrüstung Trockensteherstall, Los 2 - Gülletechnik

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt

Leistungsort39606 Iden
Geschätzter WertNicht veröffentlicht
Verfahrensartopen
AngebotsfristNicht angegeben
KMU-Hinweisfalse

Leistungsbeschreibung

Worum geht es?

Der Vergabegegenstand in der Betriebseinheit (BE) 10.11 - Los 11.1 Stallausrüstung umfasst insgesamt, was folgt: Los 2 Gülletechnik. Gefordert sind die vollständige Baustelleneinrichtung sowie die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer Gülletechnik für Querkanal und Vorgrube. Diese umfasst insbesondere Anlagen zur Homogenisierung und Zerkleinerung der Rindergülle sowie zum Pumpen der Gülle in den vorhandenen Lagerbehälter einschließlich Steuerung, erforderlicher Anschlüsse und baulicher Einbindung. Der Bieter hat die Anlagen bedarfsgerecht auszulegen, den Energiebedarf sowie wesentliche Betriebskennwerte anzugeben und die erforderlichen Planungs- und Ausführungsunterlagen bereitzustellen. Weiterhin werden Montage, Mitarbeiterschulung, technische Dokumentation, Wartungs- und Serviceleistungen einschließlich verbindlicher Reaktionszeiten bei Störungen erwartet. Wegen der weiteren Details wird auf die Anlage C.1_Leistungsverzeichnis_Los 2" verwiesen. Die Vergabe erfolgt losweise. Es werden vier Lose gebildet. Die jeweiligen Leistungen der Lose werden in voneinander unabhängigen Vergabeverfahrens ausgeschrieben. Bieter können sich mit einem Angebote Lose einreichen. Die Leistungsverzeichnisse sind als funktionale Ausschreibung zu verstehen. Es werden vollständig funktionsfähige technische Ausrüstungen und Anlagen gemäß den vorliegenden Beschreibungen erwartet. Sämtliche Leistungen sind als Komplettleistung (Lieferung und Montage) anzubieten. Sollten Bieter in den Vergabeunterlagen Unvollständigkeiten, Widersprüche oder Unklarheiten feststellen, sind sie verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich und spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung von Bieterfragen darauf hinzuweisen. Der Auftraggeber wird eingegangene Hinweise prüfen und die Vergabeunterlagen gegebenenfalls durch Beantwortung der Bieterfragen für alle Bieter einheitlich ergänzen oder berichtigen (§ 15 Abs. 3 VgV). Den genauen Leistungsgegenstand entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.