Pflichtumtausch · nächste Frist Januar 2027

Führerschein
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Bundesinformationen zuletzt geprüft am

Nächste Frist

Für Kartenführerscheine mit Ausstellungsdatum von 2002 bis 2004.

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Persönlicher Fristencheck

Wann musst du deinen Führerschein umtauschen?

Wähle die Art deines Führerscheins. Entscheidend ist bei Papierführerscheinen dein Geburtsjahr, bei Kartenführerscheinen das Ausstellungsdatum.

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Gut vorbereitet

Diese Unterlagen brauchst du in der Regel

Die Fahrerlaubnisbehörde kann örtlich zusätzliche Unterlagen verlangen. Prüfe deshalb nach der Terminwahl immer noch einmal die offizielle Leistungsbeschreibung.

  • Gültiger Identitätsnachweis

    Personalausweis, Reisepass oder anderes anerkanntes Dokument.

  • Aktuelles biometrisches Lichtbild

    Format und Übermittlungsweg nach den Vorgaben der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde.

  • Alter Führerschein im Original

    Auf Wunsch kann das alte Dokument nach der Entwertung häufig als Erinnerungsstück zurückgegeben werden.

  • Gegebenenfalls Karteikartenabschrift

    Kann erforderlich sein, wenn der alte Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt wurde.

Schnellüberblick

Kosten, Gültigkeit und Folgen

Grundgebühren26,50 €

25,50 Euro Umtausch plus 1 Euro Registerauskunft

Neues Dokument15 Jahre

Danach wird erneut nur die Karte erneuert

Prüfunggrundsätzlich nein

Beim reinen Pkw- oder Motorrad-Pflichtumtausch

Frist verpasst10 €

Mögliches Verwarngeld bei ungültigem Dokument

Kartenführerscheine

Fristen nach Ausstellungsjahr

Für Kartenführerscheine vom 1. Januar 1999 bis zum 18. Januar 2013 zählt das Ausstellungsjahr. Ausnahme: Vor 1953 Geborene haben bis 19. Januar 2033 Zeit.

AusgestelltUmtausch bisStand Juli 2026
1999 bis 200119.01.2026Frist abgelaufen
2002 bis 200419.01.2027Nächste Frist
2005 bis 200719.01.2028Noch Zeit
200819.01.2029Noch Zeit
200919.01.2030Noch Zeit
201019.01.2031Noch Zeit
201119.01.2032Noch Zeit
2012 bis 18.01.201319.01.2033Letzte Staffel

Grauer oder rosa Führerschein

Fristen für Papierführerscheine

Bei bis Ende 1998 ausgestellten Papierführerscheinen zählt das Geburtsjahr. Alle regulären Fristen sind bereits abgelaufen – mit Ausnahme der Sonderregel für vor 1953 Geborene.

Vor 1953 geboren19.01.2033
1953 bis 195819.01.2022
1959 bis 196419.07.2023
1965 bis 197019.01.2024
1971 oder später19.01.2025

Kurz beantwortet

Häufige Fragen zum Pflichtumtausch

Wer muss seinen Führerschein bis zum 19. Januar 2027 umtauschen?

Die nächste Frist betrifft Kartenführerscheine, die von 2002 bis 2004 ausgestellt wurden. Wer vor 1953 geboren wurde, hat unabhängig vom Ausstellungsjahr grundsätzlich bis zum 19. Januar 2033 Zeit.

Welche Unterlagen brauche ich für den Pflichtumtausch?

Üblicherweise werden ein gültiger Identitätsnachweis, ein aktuelles biometrisches Lichtbild und der alte Führerschein im Original verlangt. Wurde er nicht von der heute zuständigen Behörde ausgestellt, kann zusätzlich eine Karteikartenabschrift nötig sein.

Muss ich beim Umtausch eine Prüfung oder Untersuchung machen?

Beim reinen Pflichtumtausch grundsätzlich nicht. Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen. Besondere Regeln können bei bestimmten alten Lkw- und Busklassen oder konkreten Eignungszweifeln gelten.

Was kostet der Führerscheinumtausch?

Nach Angaben des Bundes fallen grundsätzlich 25,50 Euro für die Umstellung und 1 Euro für die Registerauskunft an. Für Direktversand oder örtliche Zusatzleistungen können weitere Kosten entstehen.

Was passiert, wenn die Frist bereits abgelaufen ist?

Der alte Führerschein ist dann als Dokument ungültig, die zugrunde liegende Fahrerlaubnis bleibt beim Pkw- oder Motorradführerschein grundsätzlich bestehen. Bei einer Kontrolle kann ein Verwarngeld von 10 Euro anfallen. Der Umtausch sollte schnellstmöglich nachgeholt werden.

Wie lange gilt der neue Kartenführerschein?

Das neue Dokument ist 15 Jahre gültig. Danach wird nur das Führerscheindokument erneuert; die Fahrerlaubnis und die eingetragenen Klassen werden dadurch grundsätzlich nicht neu geprüft.

Transparenz

Offizielle Bundesquellen

Die Informationen wurden redaktionell zusammengefasst und am 30. Juli 2026 geprüft. Verbindlich bleiben die Angaben des Bundes und deiner zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

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